Verkehrsrecht und Vertragsrecht von Anwaltskanzlei Libuda-Krätzig

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Verkehrsrecht: Ein Überblick über Zivil- und Strafrecht


Das Verkehrsrecht gliedert sich in zwei Hauptbereiche: das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Im Rahmen des Verkehrszivilrechts entstehen vor allem Ansprüche, die aus Verkehrsunfällen resultieren. Diese Ansprüche umfassen unter anderem Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kosten für Kfz-Reparaturen, die Erstattung von Sachverständigenhonorare sowie die Nutzung eines Leihwagens oder die Durchsetzung von Nutzungsausfallentschädigungen. Auch wenn der Schädiger für die verursachten Schäden verantwortlich ist, muss häufig ein Schriftverkehr mit seiner Haftpflichtversicherung geführt werden, insbesondere wenn ein Fahrzeug beteiligt ist. Darüber hinaus berücksichtigt das Verkehrsrecht auch die Ansprüche von Fußgängern und Radfahrern, die bei einem Unfall verwickelt sind. Beim Verkehrsstrafrecht liegt der Fokus auf der rechtlichen Bewertung von Fehlverhalten im Straßenverkehr und der Frage, ob neben der Haftung für Schäden auch eine strafrechtliche Konsequenz, wie etwa der Entzug des Führerscheins oder ein Fahrverbot, notwendig ist.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren: Ihre Rechte und Möglichkeiten


In diesem Abschnitt werden die Herausforderungen behandelt, die sich aus Verstößen gegen bußgeldpflichtige Vorschriften ergeben. Dies kann insbesondere den Straßenverkehr betreffen, wie beispielsweise Bußgeldbescheide aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung des Mindestabstands, Abbiegefehlern oder Verstößen gegen die gegenseitige Rücksichtnahme gemäß der Straßenverkehrsordnung. In solchen Fällen ist es wichtig, die Möglichkeit der Überprüfung von Verwarnungsgeld- oder Bußgeldbescheiden zu nutzen, sowie die Verteidigung gegenüber der Verwaltungsbehörde oder im Gerichtsverfahren zu prüfen. Ordnungswidrigkeiten sind im deutschen Recht als geringfügige Verstöße gegen Rechtsnormen definiert, die eine Geldbuße zur Ahndung nach sich ziehen. Diese Regelungen sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgelegt und umfassen neben Verkehrsverstößen auch allgemeine Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften.

Vertragsrecht: Rechte und Pflichten im Vertragsverhältnis


Das Vertragsrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Vertragsparteien und regelt die daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Zu diesen Aspekten gehören Zahlungsmodalitäten, Nutzung, Ansprüche bei mangelhafter Leistung, Fragen zur Vertragskündigung sowie mögliche Schadensersatzforderungen. Ein klares Verständnis der vertraglichen Regelungen ist entscheidend, um eventuelle Konflikte vermeiden und rechtzeitig handeln zu können.

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Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Die Anwaltskanzlei Ulrike Libuda-Krätzig in Moers steht bereit, Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite zu stehen.

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